18. Juni 2026

Wann kann das Formular A beim Goldankauf notwendig sein?

Warum wir beim Goldankauf manchmal nach dem wirtschaftlich Berechtigten fragen

Wer Gold, Silber, Münzen, Barren oder Schmuck verkauft, möchte den Ablauf meist möglichst einfach halten: Ware zeigen, Gewicht und Feingehalt prüfen lassen, aktuellen Ankaufspreis erhalten und den Verkauf abschliessen.

In bestimmten Fällen sind Händler und Finanzintermediäre jedoch verpflichtet oder zumindest gehalten, zusätzliche Abklärungen vorzunehmen. Dazu gehört insbesondere die Frage, wer wirtschaftlich an den eingebrachten Vermögenswerten berechtigt ist.

Hände einer Person unterschreiben das Formular A auf einem Schreibtisch, daneben Goldbarren und Münzen liegen sichtbar.
Quelle: KI

Was bedeutet «wirtschaftlich berechtigt»?

Wirtschaftlich berechtigt ist jene Person, welcher die Vermögenswerte wirtschaftlich tatsächlich gehören. Das ist nicht immer zwingend dieselbe Person, die im Geschäft erscheint oder den Verkauf abwickelt.

Ein einfaches Beispiel:

Bringt eine Privatperson eigenen Schmuck oder eigene Goldmünzen zum Verkauf, ist sie in der Regel selbst wirtschaftlich berechtigt. Bringt dieselbe Person jedoch Gold im Auftrag einer anderen Person, einer Erbengemeinschaft, einer Firma oder eines Familienmitglieds, kann eine zusätzliche Klärung notwendig sein.

Was ist das Formular A?

Das sogenannte Formular A ist aus dem Schweizer Finanzbereich bekannt. Es dient dazu, die wirtschaftlich berechtigte Person an eingebrachten Vermögenswerten festzuhalten. Finanzintermediäre müssen ihre Vertragspartner identifizieren und die an den Vermögenswerten wirtschaftlich Berechtigten feststellen.

Die Schweizerische Bankiervereinigung sieht das Formular A insbesondere als Erklärung über die wirtschaftlich berechtigte Person vor; Banken können auch eigene Formulare verwenden, sofern sie inhaltlich gleichwertig sind.

A person in a dark suit signs a form at a desk with gold bars, coins, and a bracelet nearby.
Quelle: KI

Wann kann eine solche Erklärung beim Goldankauf notwendig sein?

Eine Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten kann insbesondere dann erforderlich oder sinnvoll sein, wenn:

  • der Kunde nicht eindeutig auf eigene Rechnung handelt;
  • Gold, Schmuck, Münzen oder Barren im Auftrag einer anderen Person verkauft werden;
  • eine Firma, Stiftung, ein Verein, eine Erbengemeinschaft oder ein Bevollmächtigter beteiligt ist;
  • die Herkunft oder Eigentümerschaft der Ware nicht klar erscheint;
  • hohe Beträge oder mehrere zusammenhängende Geschäfte vorliegen;
  • gesetzliche Vorgaben, Sorgfaltspflichten oder interne Compliance-Regeln zusätzliche Abklärungen verlangen.

Im Bereich von Kassageschäften und Edelmetallgeschäften werden in der Praxis insbesondere Schwellenwerte und Sorgfaltspflichten beachtet. Die VSB-Regeln nennen beispielsweise Kassageschäfte über CHF 15’000 als Fall, in dem eine Erklärung über die wirtschaftlich berechtigte Person verlangt werden kann.

Warum stellen wir diese Fragen?

Solche Abklärungen dienen nicht dem Misstrauen gegenüber Kundinnen und Kunden. Sie dienen der Transparenz, der Rechtssicherheit und der Verhinderung von Missbrauch, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäscherei und unklarer Herkunft von Vermögenswerten.

Das Schweizer Geldwäschereigesetz bezweckt die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sowie die Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften.

Was bedeutet das für Kundinnen und Kunden?

In den meisten alltäglichen Fällen ist der Ablauf unkompliziert. Wer eigene Gegenstände verkauft und sich ausweisen kann, hat in der Regel keinen zusätzlichen Aufwand.

Zusätzliche Angaben können jedoch notwendig werden, wenn nicht klar ist, wem die eingebrachten Werte tatsächlich gehören oder wenn jemand ausdrücklich für eine Drittperson handelt.

Bitte bringen Sie deshalb bei grösseren Verkäufen oder Verkäufen im Auftrag Dritter nach Möglichkeit geeignete Unterlagen mit, zum Beispiel:

  • einen gültigen amtlichen Ausweis;
  • eine Vollmacht, falls Sie für eine andere Person handeln;
  • Unterlagen zu Erbschaften, Firmen oder Erbengemeinschaften, sofern relevant;
  • Informationen zur Herkunft der Ware, soweit vorhanden.

Unser Grundsatz

Goldankauf Sursee legt Wert auf einen transparenten, sauberen und nachvollziehbaren Ablauf. Dazu gehören faire Ankaufspreise, eine fachkundige Prüfung sowie die Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Sorgfaltspflichten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob im Einzelfall zusätzliche Angaben oder Unterlagen notwendig sind, hängt von den konkreten Umständen des Geschäfts ab.

In diesem Artikel:
Warum wir beim Goldankauf manchmal nach dem wirtschaftlich Berechtigten fragen.
Auf social media teilen:
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram

Verwandte Artikel