22. Februar 2024

ACHTUNG | DUBIOSE GOLDANKÄUFER

Achtung

Dubiose Goldankäufer wollen nur Ihr Bestes, und das ist ausschliesslich Ihr Goldschmuck!

Leider ganz sicher nicht den Pelz aus den 70er Jahren und auch nicht die getragene Lederjacke. Diese sind gänzlich uninteressant für den hier auftretenden Osol Clan.

Flyer aus dem Kanton Aargau KW8/24

Fliegende Goldankäufer ohne Bewilligungen zum Erwerb von Altedelmetallen / Anlass des Osol-Clans in Villigen /Kt. AG

Geworben wird auf diesem Flyer, wie üblich, mit „Höchstpreisen“, teils deutlich über Goldwert, bzw. üblichem Marktwert, mit „Pelzankauf“ + „Lederjackenankauf“ zu utopischen Preisen, selbstredend nur als „Türöffner“ für den Goldankauf.

Folgt man einem solchen Aufruf, kann es schnell passieren, dass nicht einmal die Hälfte des tatsächlichen Gegenwertes ausbezahlt wird. Wer sich nicht 100%ig sicher ist und trotzdem das Geschäft nicht ausschlagen kann, hat leider immer das Nachsehen.

Der Kunde merkt möglicherweise nicht einmal im Nachhinein, wie schlecht das Geschäft in Wirklichkeit gewesen ist.

Dem Inhaber des Hotels in Villingen ist möglicherweise gar nicht bewusst, welchen Gestalten er (oder sie) hier den Rahmen zur Verfügung stellt, um die vielleicht sogar eigene Kundschaft ans Messer zu liefern?

Flyer aus dem Kanton Aargau KW8/24
Achtung

Ist ein solches Vorgehen seitens dieser Goldankäufer legitim?

Leider ja. Schlägt der Ankäufer einen Preis vor, macht also ein Angebot, welches die Kundschaft annimmt, hat man bedauerlicherweise ein verbindliches Geschäft abgeschlossen. Das mag moralisch verwerflich sein; rechtlich gesehen ist der Goldkäufer damit auf der sicheren Seite.

Ein aufmerksamer Händlerkollege übergab uns diesen Flyer, auf dem für „Abzocke in Villingen“ geworben wird. (Herzlichen Dank an dieser Stelle)

Es ist schon eine Schande, wie man mit gutgläubigen Menschen umgeht, wie man sie auf’s Glatteis führt und wie man ihnen das Geld geradewegs aus der Tasche zieht. Den Vergleich mit Taschendieben möchte ich hier nicht anführen!

Achtung

Übrigens: sollten Sie einmal Beobachtungen oder Begegnungen dieser Art haben, oder einen Flyer im Briefkasten … wir sind jederzeit dankbar für ein Foto oder einen Scan davon, um Abklärungen zu treffen, ob der Händler auch die Bewilligung für solche Ankäufe hat. Im negativen Fall melden wir solche Vorkommnisse direkt an die eidgenössische Edelmetallkontrolle. (www.bazg.admin.ch)

Änderung GWG (Geldwäschereigesetz)  (admin.ch)

Wichtig: damit die eidgenössische Edelmetallkontrolle ihre Überwachungspflicht auch gerecht werden kann, ist das Zentralamt auch für Meldungen von anstehenden temporären Ankaufsanlässen in Gastrobetrieben unter Beilage eines Flyers unter emk.info@bazg.admin.ch oder surv-cmp.info@bazg.admin.ch empfänglich.

In diesem Artikel:
Fliegende Goldankäufer ohne Bewilligungen zum Erwerb von Altedelmetallen.
Auf social media teilen:
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram