Gedenkmünzen geerbt, und jetzt?
Seit 1936 gibt die Schweizerische Eidgenossenschaft Gedenkmünzen zur Erinnerung an bedeutende historische und kulturelle Anlässe oder zu Ehren grosser Persönlichkeiten heraus. Geehrt wird auch das typisch schweizerische Kulturgut.
Traditionsgemäss werden die Gedenkmünzen von Schweizer Künstlerinnen und Künstlern gestaltet. Die Swissmint erteilt hierfür Einzelaufträge oder führt Gestaltungswettbewerbe durch.
Diese Sondermünzen sind mit einem gesetzlichen Nennwert versehen und werden in limitierter Auflage geprägt.
Die Ausgaben in Silber von 1936 bis 1963 kaufen wir jederzeit spontan zum Silberwert, teils auch mit Sammlerwert an.
Die Gedenkmünzen ab 1974 bis heute nehmen wir jederzeit spontan entgegen und führen sie grösstenteils zur Nationalbank zurück. Wir erlauben uns hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5% zu erheben.
Vom Bund ausgegebene Gedenkmünzen können bei den Kassenstellen und Agenturen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zum Nennwert ohne Abzug umgetauscht werden.
Eintausch Gedenkmünzen Schweiz
Text | CHF |
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Rückführung Gedenkmünzen an die Schweizer Nationalbank | |
5 Fr. 1974-90 Ku/Ni | 4,50 |
5 Fr. 1999-03 Bi-Metall | 4,50 |
10 Fr. 2004-heute Bi-Metall | 9,50 |
20 Fr. 1991-2015 | 19,00 |
20 Fr. 2016 Gottardo orig. verpackt | 22,00 |
20 Fr. 2017-heute orig.verpackt | 20,00 |
zum Edelmetallbegleitschreiben
Liste der registrierten Ankäufer und der Inhaber einer Ankaufsbewilligung für den gewerbsmässigen Ankauf von Schmelzgut.